Betreuung von Personen in Quarantäne
Betreuung im häuslichen Umfeld von Personen in Quarantäne
Treuhandaufenthalt zu Hause und Patienten mit einer bestätigten Infektion mit SARS-CoV-2
Aktuelle Informationen: Fragen und Antworten
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Formblatt für Abwesenheiten von Schüler*innen
Hier die neuen operativen Hinweise der Sanität
Operative Hinweise für den Umgang mit vermuteten oder bestätigten Fällen von SARS-CoV-2-Infektionen in den Kleinkinderbetreuungsanstalten und im Kindergarten- und Schulbereich
29.09.2020
29.09.2020
Schulverweis bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Schulführungskräfte sind laut Beschluss der Landesregierung vom 29. September 2020 dazu ermächtigt, Schüler oder Schülerinnen des Schulgebäudes zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern, wenn diese sich trotz Aufforderungen nicht an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten, das heißt die Abstände nicht einhalten oder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dadurch soll die Gesundheit der gesamten Schulgemeinschaft geschützt werden.
Dieser Beschluss bezieht sich auf das Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020
Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten
Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020
Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020, aktualisiert mit Beschluss Nr. 730 vom 29.09.2020
Allgemeine Regeln: Abstand halten, Hände waschen, Atemschutz
Vorgesehen sind weiterhin gestaffelte Ein- und Austritte, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, in den Gängen und immer, wenn der Sicherheitsabstand von einem Meter nicht garantiert werden kann.
In den Klassen ist ein stabiler Sicherheitsabstand von einem Meter vorgesehen, sodass der Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts abgenommen werden kann. Für alle Personen in der Schule gilt: Bei einer Körpertemperatur von über 37,5 Grad zu Hause bleiben und sich an den Arzt wenden!
Präsenzunterricht für die Grund- und Mittelschule – Bildungsangebot am Nachmittag
Für die Grund- und Mittelschulen gibt es täglichen Präsenzunterricht von 7.30 bis 13.00 Uhr. Neben dem Unterricht am Vormittag gibt es an Grund- und Mittelschulen an einen oder zwei Nachmittagen auch allgemeine Bildungsangebote. Hierfür ist eine ganzjährige Einschreibung nötig.
Link zum Beschluss
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des CORONA-Virus
Allgemein geltende Maßnahmen finden Sie unter http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp
Ein Vademecum über die grundlegenden Richtlinien in deutschsprachigen Kindergärten und Schulen
https://neustart.provinz.bz.it/downloads/Schulstart_Handout_Vademecum__DT(1).pdf