Akkreditierung und Anerkennung außerschulischer Bildungsguthaben

Die Schulen der Unterstufe können Bildungstätigkeiten der Schüler:innen an den Musikschulen des Landes, in den Sportvereinen, sowie andere außerschulische Bildungsangebote anerkennen und dafür auf Antrag der Erziehungsverantwortlichen eine Unterrichtsbefreiung von der vorbehaltenen Pflichtquote gewähren. Die Qualitätskriterien und Modalitäten für die Akkreditierung und Anerkennung werden unter Beachtung der von der Landesregierung festgelegten Richtlinien mit Beschluss des Schulrates festgelegt.

Kriterien zur Akkreditierung außerschulischer Bildungsträger

SSP Laas – Verzeichnis der akkreditierten Organisationen Stand ab 07.08.2024

Ansuchen um Akkreditierung

Für Erziehungsberechtigte:

Hinweise zur Befreiung der Wahlpflichtquote

Ansuchen um Befreiung der Schüler

Bestätigung der geleisteten Stunden

Allgemeine Information der Bildungsdirektion:

Hinweise zur Akkreditierung außerschulischer Bildungsträger – Bildungsdirektion

Verzeichnis der akkreditierten Organisationen zwecks Anerkennung außerschulischer Bildungsträger (Stand Juli 2024)