Wahlen für den Obersten Schulrat

Die Wahlen für den Obersten Schulrat (Consiglio Superiore della Pubblica Istruzione) sind ausgeschrieben; die Wahlmodalitäten sind im angehängten Dokument zu finden.

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Ab heute Freitag, den 22.03.2024, liegt die provisorische Liste der Wählerinnen und Wähler im Sekretariat auf.

Am Dienstag, den 26.03.2024, wurde die definitive Liste der Wählerinnen und Wähler erstellt und an den Vorsitzenden des Wahlsitzes übermittelt. Die Liste wird am Tag der Wahl (7. Mai 2024) am Wahlsitz im Sekretariat (Mittelschule) ausgehängt.

Aktives und passives Wahlrecht
Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Schulführungskräften sowie den Lehrpersonen in der Stammrolle oder mit befristetem Arbeitsverhältnis zu (und zwar befristet bis zum 31. August, bis zum 30. Juni oder bis zum Unterrichtsende am 14. Juni 2024). Außerdem hat auch das nicht unterrichtende Personal mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsverhältnis (und zwar befristet bis zum 31. August, bis zum 30. Juni oder bis zum Unterrichtsende am 14. Juni 2024) das aktive und passive Wahlrecht.

Schulführungskräfte, Lehrpersonen und nicht unterrichtendes Personal, die aus irgendeinem gerechtfertigten Grund nicht im Dienst sind, besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Für das abkommandierte Personal, das Personal, welches außerhalb des Stellenplans gesetzt ist und das Personal, welches sich am Tag der Wahl aus beruflichen Gründen nicht am Dienstsitz befindet bzw. den Wohnsitz an einem anderen Ort als den Dienstsitz hat, findet Artikel 10 der Ministerialverordnung Anwendung. Das Wahlrecht wird an jener Schule ausgeübt, an welcher die Person am Tag der Wahl (7. Mai 2024) ihren Dienstsitz hat.

Datei als Anhang:

Anlage 1 – Ministerialverordnung

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